AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gaststätte Haus am See
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Bewirtung von Gästen, die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Gaststätte Haus am See sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (wie z.B. Gutscheine).
1.2 Vertragspartner sind die Gaststätte Haus am See, Inhaber Heiko Bader, Mühlhäuser Str. 311, 70378 Stuttgart-Hofen (nachfolgend "Restaurant" genannt) und der Kunde (nachfolgend "Gast" genannt).
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, das Restaurant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Regulärer Restaurantbetrieb: Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Gast eine Bestellung abgibt und diese vom Restaurant angenommen wird (z.B. durch Servieren der Speisen/Getränke).
2.2 Veranstaltungen/Räumlichkeiten: Verträge über die Nutzung von Räumlichkeiten oder die Durchführung von Veranstaltungen kommen durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Restaurants zustande. Der Vertragspartner des Restaurants ist der Besteller, auch wenn dieser für Dritte handelt.
§ 3 Preise, Zahlung und Gutscheine
3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise, d.h. sie enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Die Rechnungen des Restaurants sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig bei Verlassen des Restaurants (à-la-carte-Geschäft) bzw. nach Erhalt der Rechnung (Veranstaltungen/Catering).
3.3 Gutscheine des Restaurants sind nur für die im Gutschein genannten Leistungen einlösbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restguthaben ist ausgeschlossen.
§ 4 Tischreservierungen und No-Show (Nichterscheinen)
4.1 Eine Reservierung begründet einen Anspruch auf einen Platz, nicht jedoch auf einen bestimmten Tisch.
4.2 Freihaltezeit: Reservierte Tische werden dem Gast für maximal 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Nach Ablauf dieser Frist ist das Restaurant berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.
4.3 No-Show-Gebühr: Bei Reservierungen für eine bestimmte Personenzahl und bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) ist das Restaurant berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 € pro Person zu berechnen, sofern die Erhebung dieser Gebühr vor der Reservierung klar vereinbartund dem Gast mitgeteilt wurde. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Restaurant kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Stornierung und Änderungen von Veranstaltungen
5.1 Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Leistungsinhalte müssen dem Restaurant spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
5.2 Bei einem Rücktritt (Stornierung) des Gastes vom Veranstaltungsvertrag werden folgende Stornierungskosten des vereinbarten Preises (Speisen, Getränke, Raummiete) fällig:
Zeitpunkt des Rücktritts
Stornierungskosten (vom Gesamtpreis)
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%
jeweils vom vereinbarten Speisepreis
5.3 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Restaurant kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Haftung und Hausrecht
6.1 Das Restaurant haftet für Schäden des Gastes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Restaurants oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Personenschäden.
6.2 Garderobe und Wertsachen: Für im Restaurant abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, insbesondere Garderobe und persönliche Wertgegenstände, übernimmt das Restaurant keine Haftung (Haftungsausschluss), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.3 Hausrecht: Das Restaurant ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Bei unangemessenem oder störendem Verhalten, oder wenn die Sicherheit der Gäste oder des Betriebs gefährdet ist, kann das Restaurant den Gast aus dem Haus verweisen.
6.4 Mitbringen von Speisen/Getränken: Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausnahme bildet die Hochzeitstorte bei einer gebuchten Hochzeitsfeier. Hierfür wird eine Servicepauschale von 5,00 € pro Gast (Kork- und Tellergeld) erhoben.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz des Restaurants.
Für Verträge mit Unternehmern (§ 14$ BGB) wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern (§ 13$ BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Unternehmensdaten:
- Gaststätte Haus am See
 - Inhaber: Heiko Bader
 - Adresse: Mühlhäuser Str. 311, 70378 Stuttgart-Hofen
 - USt-IdNr.: DE